Anliegen
Förderantrag bei einer Stiftung stellen
Ein Stiftungsantrag ist kein Behördenformular. Es gibt keine bundesweit einheitliche Form, keine Frist und keinen Rechtsanspruch. Was es gibt, sind wiederkehrende Erwartungen, die fast jede Stiftung teilt.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Dauer | 2 Wochen bis 6 Monate bis zur Entscheidung |
|---|---|
| Kosten | keine |
| Zuständig | die Stiftung selbst, meist Vorstand oder Geschäftsstelle |
| Form | formlos oder eigenes Formular, je Stiftung unterschiedlich |
| Rechtsanspruch | keiner, die Entscheidung liegt im Ermessen der Stiftung |
Schritt für Schritt
- Passende Stiftung finden
Zweck und Region müssen zum Projekt passen. Eine Stiftung, deren Satzung die Förderung auf den eigenen Landkreis begrenzt, darf außerhalb nicht fördern, selbst wenn sie wollte. Über die Zweck- und Städteseiten in diesem Verzeichnis lässt sich das eingrenzen.
- Antragsweg klären
Vor dem Schreiben eine kurze Anfrage: Nimmt die Stiftung Anträge von außen an, gibt es ein Formular, gibt es Fristen? Das erspart im Zweifel den ganzen Antrag, weil viele Stiftungen ausschließlich operativ arbeiten.
- Projekt beschreiben
Auf zwei Seiten: Was wird gemacht, für wen, warum jetzt, was kostet es, was passiert danach. Der Bezug zum Satzungszweck gehört in den ersten Absatz, nicht auf Seite zwei.
- Finanzierungsplan beilegen
Gesamtkosten, beantragte Summe, Eigenanteil, andere Förderer. Stiftungen finanzieren selten zu hundert Prozent. Ein Eigenanteil, auch in Form ehrenamtlicher Arbeit, erhöht die Chancen deutlich.
- Nachweise beifügen
Freistellungsbescheid oder Zuwendungsbestätigungs-Berechtigung, Satzung, letzter Jahresbericht. Bei Einzelpersonen: Nachweis der Bedürftigkeit, wenn es um mildtätige Hilfe geht.
- Nachfassen, aber sparsam
Nach vier bis sechs Wochen eine höfliche Rückfrage ist üblich. Häufigeres Nachfassen schadet mehr, als es nützt.
Was Sie brauchen
- Projektbeschreibung, maximal zwei Seiten
- Finanzierungsplan mit Eigenanteil
- Satzung der antragstellenden Organisation
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Kurzer Jahresbericht oder Tätigkeitsnachweis
- Bankverbindung der Organisation, nicht privat
Häufige Fehler
- Rundmail an fünfzig Stiftungen ohne Bezug zum jeweiligen Zweck
- Antrag an eine operative Stiftung, die grundsätzlich nicht nach außen fördert
- Vollfinanzierung beantragen ohne jeden Eigenanteil
- Projektbeginn vor der Entscheidung, viele Stiftungen fördern nur noch nicht begonnene Vorhaben
- Antrag an eine Familienstiftung, die keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Entscheidung?
Von zwei Wochen bei kleinen örtlichen Stiftungen bis zu sechs Monaten bei Stiftungen mit festen Gremiensitzungen. Wer den Termin der nächsten Sitzung erfragt, kann sich darauf einstellen.
Kann ich als Privatperson einen Antrag stellen?
Ja, aber nur bei mildtätigen Stiftungen oder solchen, die Einzelpersonen ausdrücklich fördern, etwa über Stipendien. Die meisten gemeinnützigen Stiftungen fördern Organisationen.
Was kostet ein Antrag?
Nichts. Wer Gebühren für die Antragstellung verlangt, ist kein seriöser Ansprechpartner.
Darf ich mehrere Stiftungen gleichzeitig anfragen?
Ja, das ist üblich und wird erwartet. Im Finanzierungsplan gehören die anderen Anfragen aber offen benannt.
Was, wenn die Stiftung nicht antwortet?
Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich. Nach sechs Wochen einmal freundlich nachfassen, danach weitersuchen.
Rechtsgrundlage
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Stiftungen sind an ihre Satzung und an die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung gebunden.