Stiftung24

Anliegen

Förderantrag bei einer Stiftung stellen

Ein Stiftungsantrag ist kein Behördenformular. Es gibt keine bundesweit einheitliche Form, keine Frist und keinen Rechtsanspruch. Was es gibt, sind wiederkehrende Erwartungen, die fast jede Stiftung teilt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Dauer2 Wochen bis 6 Monate bis zur Entscheidung
Kostenkeine
Zuständigdie Stiftung selbst, meist Vorstand oder Geschäftsstelle
Formformlos oder eigenes Formular, je Stiftung unterschiedlich
Rechtsanspruchkeiner, die Entscheidung liegt im Ermessen der Stiftung

Schritt für Schritt

  1. Passende Stiftung finden

    Zweck und Region müssen zum Projekt passen. Eine Stiftung, deren Satzung die Förderung auf den eigenen Landkreis begrenzt, darf außerhalb nicht fördern, selbst wenn sie wollte. Über die Zweck- und Städteseiten in diesem Verzeichnis lässt sich das eingrenzen.

  2. Antragsweg klären

    Vor dem Schreiben eine kurze Anfrage: Nimmt die Stiftung Anträge von außen an, gibt es ein Formular, gibt es Fristen? Das erspart im Zweifel den ganzen Antrag, weil viele Stiftungen ausschließlich operativ arbeiten.

  3. Projekt beschreiben

    Auf zwei Seiten: Was wird gemacht, für wen, warum jetzt, was kostet es, was passiert danach. Der Bezug zum Satzungszweck gehört in den ersten Absatz, nicht auf Seite zwei.

  4. Finanzierungsplan beilegen

    Gesamtkosten, beantragte Summe, Eigenanteil, andere Förderer. Stiftungen finanzieren selten zu hundert Prozent. Ein Eigenanteil, auch in Form ehrenamtlicher Arbeit, erhöht die Chancen deutlich.

  5. Nachweise beifügen

    Freistellungsbescheid oder Zuwendungsbestätigungs-Berechtigung, Satzung, letzter Jahresbericht. Bei Einzelpersonen: Nachweis der Bedürftigkeit, wenn es um mildtätige Hilfe geht.

  6. Nachfassen, aber sparsam

    Nach vier bis sechs Wochen eine höfliche Rückfrage ist üblich. Häufigeres Nachfassen schadet mehr, als es nützt.

Was Sie brauchen

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Entscheidung?

Von zwei Wochen bei kleinen örtlichen Stiftungen bis zu sechs Monaten bei Stiftungen mit festen Gremiensitzungen. Wer den Termin der nächsten Sitzung erfragt, kann sich darauf einstellen.

Kann ich als Privatperson einen Antrag stellen?

Ja, aber nur bei mildtätigen Stiftungen oder solchen, die Einzelpersonen ausdrücklich fördern, etwa über Stipendien. Die meisten gemeinnützigen Stiftungen fördern Organisationen.

Was kostet ein Antrag?

Nichts. Wer Gebühren für die Antragstellung verlangt, ist kein seriöser Ansprechpartner.

Darf ich mehrere Stiftungen gleichzeitig anfragen?

Ja, das ist üblich und wird erwartet. Im Finanzierungsplan gehören die anderen Anfragen aber offen benannt.

Was, wenn die Stiftung nicht antwortet?

Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich. Nach sechs Wochen einmal freundlich nachfassen, danach weitersuchen.

Rechtsgrundlage

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Stiftungen sind an ihre Satzung und an die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung gebunden.

Weiter im Verzeichnis