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Anliegen

Zustiftung oder Spende: der Unterschied und die Folgen

Beides fließt an dieselbe Stiftung, wirkt aber unterschiedlich. Die Spende wird zeitnah für den Zweck ausgegeben, die Zustiftung wandert dauerhaft ins Kapital und wirkt über die Erträge weiter.

Das Wichtigste auf einen Blick

Spendewird zeitnah verwendet, abziehbar bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
Zustiftungerhöht das Stiftungskapital dauerhaft
Sonderausgabenabzugfür Zustiftungen in den Vermögensstock bis 1 Mio. Euro über zehn Jahre verteilbar (§ 10b Abs. 1a EStG)
NachweisZuwendungsbestätigung der Stiftung
Voraussetzungdie Stiftung muss gemeinnützig oder mildtätig sein

Schritt für Schritt

  1. Gemeinnützigkeit prüfen

    Nur gemeinnützige und mildtätige Stiftungen dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Im Zweifel den aktuellen Freistellungsbescheid erfragen.

  2. Zweck abgleichen

    Prüfen Sie den Satzungszweck, nicht die Selbstdarstellung. Er entscheidet, wofür das Geld verwendet werden darf.

  3. Form wählen

    Spende für konkrete Projekte, Zustiftung für dauerhafte Wirkung. Beides ist auch in Kombination möglich.

  4. Zweckbindung klären

    Eine Zweckbindung ist möglich, engt die Stiftung aber ein. Zu enge Bindungen führen dazu, dass Mittel jahrelang liegen bleiben.

  5. Zuwendungsbestätigung anfordern

    Für den Sonderausgabenabzug erforderlich. Bis 300 Euro genügt der vereinfachte Nachweis über den Kontoauszug.

  6. Steuerliche Behandlung prüfen

    Bei größeren Zustiftungen lohnt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater, besonders wegen der Zehnjahresverteilung.

Was Sie brauchen

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Kann ich eine Zustiftung zurückfordern?

Nein. Was in den Vermögensstock fließt, bleibt dort dauerhaft gebunden. Das ist der Kern des Stiftungsgedankens.

Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?

Spenden bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, Zustiftungen in den Vermögensstock zusätzlich bis 1 Million Euro, verteilbar über zehn Jahre (§ 10b Abs. 1a EStG).

Kann ich an eine Familienstiftung spenden?

Sie können ihr Geld zuwenden, aber es ist steuerlich nicht abziehbar, weil sie keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt.

Was ist eine Treuhandstiftung?

Eine unselbständige Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, verwaltet von einem Träger. Sie steht in keinem Stiftungsregister und erscheint daher nicht in diesem Verzeichnis.

Rechtsgrundlage

Maßgeblich sind § 10b EStG für den Sonderausgabenabzug und die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung für die Gemeinnützigkeit. Dies ist keine Steuerberatung.

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