Anliegen
Zustiftung oder Spende: der Unterschied und die Folgen
Beides fließt an dieselbe Stiftung, wirkt aber unterschiedlich. Die Spende wird zeitnah für den Zweck ausgegeben, die Zustiftung wandert dauerhaft ins Kapital und wirkt über die Erträge weiter.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Spende | wird zeitnah verwendet, abziehbar bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte |
|---|---|
| Zustiftung | erhöht das Stiftungskapital dauerhaft |
| Sonderausgabenabzug | für Zustiftungen in den Vermögensstock bis 1 Mio. Euro über zehn Jahre verteilbar (§ 10b Abs. 1a EStG) |
| Nachweis | Zuwendungsbestätigung der Stiftung |
| Voraussetzung | die Stiftung muss gemeinnützig oder mildtätig sein |
Schritt für Schritt
- Gemeinnützigkeit prüfen
Nur gemeinnützige und mildtätige Stiftungen dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Im Zweifel den aktuellen Freistellungsbescheid erfragen.
- Zweck abgleichen
Prüfen Sie den Satzungszweck, nicht die Selbstdarstellung. Er entscheidet, wofür das Geld verwendet werden darf.
- Form wählen
Spende für konkrete Projekte, Zustiftung für dauerhafte Wirkung. Beides ist auch in Kombination möglich.
- Zweckbindung klären
Eine Zweckbindung ist möglich, engt die Stiftung aber ein. Zu enge Bindungen führen dazu, dass Mittel jahrelang liegen bleiben.
- Zuwendungsbestätigung anfordern
Für den Sonderausgabenabzug erforderlich. Bis 300 Euro genügt der vereinfachte Nachweis über den Kontoauszug.
- Steuerliche Behandlung prüfen
Bei größeren Zustiftungen lohnt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater, besonders wegen der Zehnjahresverteilung.
Was Sie brauchen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit der Stiftung
- Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster
- Bei Zweckbindung: schriftliche Vereinbarung
Häufige Fehler
- Zustiftung an eine Stiftung, deren Zweck nicht zum eigenen Anliegen passt, sie ist nicht rückholbar
- Zu enge Zweckbindung, die die Stiftung handlungsunfähig macht
- Zuwendungsbestätigung vergessen
- Annahme, jede Stiftung sei automatisch gemeinnützig, das trifft auf Familienstiftungen nicht zu
Häufige Fragen
Kann ich eine Zustiftung zurückfordern?
Nein. Was in den Vermögensstock fließt, bleibt dort dauerhaft gebunden. Das ist der Kern des Stiftungsgedankens.
Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?
Spenden bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, Zustiftungen in den Vermögensstock zusätzlich bis 1 Million Euro, verteilbar über zehn Jahre (§ 10b Abs. 1a EStG).
Kann ich an eine Familienstiftung spenden?
Sie können ihr Geld zuwenden, aber es ist steuerlich nicht abziehbar, weil sie keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt.
Was ist eine Treuhandstiftung?
Eine unselbständige Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, verwaltet von einem Träger. Sie steht in keinem Stiftungsregister und erscheint daher nicht in diesem Verzeichnis.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich sind § 10b EStG für den Sonderausgabenabzug und die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung für die Gemeinnützigkeit. Dies ist keine Steuerberatung.