Stiftung24

Verzeichnis

Stiftungen nach Bundesland

Jedes Land führt ein eigenes Stiftungsverzeichnis, mit eigenen Regeln und eigenem Umfang. Diese Unterschiede erklären, warum die Zahlen zwischen den Ländern nicht direkt vergleichbar sind.

Warum die Länderzahlen nicht vergleichbar sind

Stiftungsaufsicht ist Ländersache. Jedes Land entscheidet selbst, welche Stiftungen es veröffentlicht und wie oft es das Verzeichnis aktualisiert. Stiftungen des öffentlichen Rechts stehen in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Hessen und Sachsen im Verzeichnis, in Berlin, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nicht. Kirchliche Stiftungen führt praktisch nur Nordrhein-Westfalen umfassend.

Ein Land mit weniger Einträgen hat deshalb nicht zwingend weniger Stiftungen, sondern womöglich nur ein enger gefasstes Verzeichnis. Wir bilden ab, was die Quellen hergeben, und schreiben dazu, wo sie aufhören. Details dazu stehen unter Methodik und Grenzen.