Stiftung24

Anliegen

Kontakt zu einer Stiftung aufnehmen

Nur rund ein Viertel der Stiftungen hat eine veröffentlichte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Für alle anderen gibt es verlässliche Wege, die fast immer funktionieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

Websitebei rund 22 Prozent der Stiftungen vorhanden
Telefonbei rund 24 Prozent hinterlegt
Postanschriftbei über 97 Prozent bekannt
Antwortzeitehrenamtlich geführte Stiftungen brauchen oft mehrere Wochen

Schritt für Schritt

  1. Porträtseite prüfen

    Website, E-Mail und Telefon stehen dort, soweit sie in den Registern hinterlegt sind. Fehlende Felder blenden wir aus, statt Platzhalter zu zeigen.

  2. Über die Anschrift gehen

    Die Postanschrift ist fast immer bekannt. Ein kurzer Brief erreicht auch Stiftungen ohne Web-Präsenz und wird erfahrungsgemäß ernster genommen als eine E-Mail.

  3. Trägerorganisation ansprechen

    Viele Stiftungen werden von einer Kommune, einer Kirchengemeinde, einer Bank oder einem Verband verwaltet. Steht im Adressfeld ein c/o, ist das die Geschäftsstelle.

  4. Stiftungsaufsicht fragen

    Die Stiftungsbehörde des Landes kennt die vertretungsberechtigten Personen. Sie gibt keine Auskunft über Fördermittel, hilft aber bei der Erreichbarkeit.

  5. Kurz und konkret formulieren

    Wer Sie sind, was Sie wollen, was Sie brauchen. Drei Absätze reichen.

Was Sie brauchen

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Warum hat die Stiftung keine Website?

Weil sie keine braucht. Wer nichts nach außen fördert und keine Spenden einwirbt, hat keinen Anlass für eine Webpräsenz. Bei Familienstiftungen ist das die Regel.

Woher stammen die Kontaktdaten hier?

Aus den amtlichen Stiftungsverzeichnissen der Länder und den Websites der Stiftungen selbst. Quelle und Datenstand stehen auf jedem Porträt.

Kann die Stiftungsaufsicht Kontakt vermitteln?

Sie nennt in der Regel die vertretungsberechtigten Personen und die Anschrift. Eine Vermittlung von Fördermitteln leistet sie nicht.

Was bedeutet c/o in der Adresse?

Die Stiftung wird von dieser Person oder Einrichtung verwaltet. Das ist der richtige Ansprechpartner.

Rechtsgrundlage

Kontaktdaten dürfen nur für die Kontaktaufnahme im Einzelfall genutzt werden. Werbliche Massen-E-Mails ohne Einwilligung sind nach § 7 UWG unzulässig, auch gegenüber Organisationen.

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