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Anleitung

Ist diese Stiftung gemeinnützig? Freistellungsbescheid, Register, Quellen

5SchritteFachlich geprüfte Anleitung · Stand September 2026

Gemeinnützigkeit ist kein Titel, sondern ein Steuerstatus, den das Finanzamt verleiht und wieder entziehen kann. Für Spenderinnen und Spender ist er die Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.

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4Fragen

Weitere AnleitungenFörderantrag bei einer Stiftung stellen · Stiftung finden, die mein Projekt fördert · Zustiftung und Spende an eine Stiftung · Kontakt zu einer Stiftung aufnehmen · Angaben zu meiner Stiftung korrigieren lassen

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständigdas Finanzamt am Sitz der Stiftung
NachweisFreistellungsbescheid oder Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid
GültigkeitFreistellungsbescheide gelten befristet, meist drei Jahre
Öffentliche QuelleZuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern
Rechtsgrundlage§§ 51 bis 68 Abgabenordnung

Schritt für Schritt

  1. Angabe im Verzeichnis ansehen

    Auf jedem Porträt steht, ob die Gemeinnützigkeit belegt, verneint oder unbekannt ist, samt Quelle. Unbekannt heißt nicht, dass sie fehlt, sondern dass unsere Quellen dazu nichts sagen.

  2. Zuwendungsempfängerregister prüfen

    Das Bundeszentralamt für Steuern führt ein öffentliches Register steuerbegünstigter Körperschaften. Wer dort steht, darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

  3. Freistellungsbescheid erfragen

    Seriöse Stiftungen legen ihn auf Anfrage vor. Achten Sie auf das Datum, er sollte nicht älter als fünf Jahre sein.

  4. Zuwendungsbestätigung prüfen

    Sie muss dem amtlichen Muster entsprechen und den Freistellungsbescheid mit Datum und Finanzamt nennen.

  5. Bei Zweifeln nachfragen

    Das Finanzamt gibt aus Steuergeheimnisgründen keine Auskunft über Dritte. Der Weg führt über die Stiftung selbst.

Was Sie brauchen

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Ist jede Stiftung gemeinnützig?

Nein. Familienstiftungen und andere privatnützige Stiftungen verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke. Im Bestand dieses Verzeichnisses ist die Gemeinnützigkeit bei rund 18.000 von 26.000 Stiftungen belegt.

Was bedeutet die Angabe unbekannt?

Dass weder Register noch Zuwendungsempfängerregister eine belastbare Aussage liefern. Es ist keine Aussage gegen die Gemeinnützigkeit.

Kann der Status entzogen werden?

Ja, bei zweckwidriger Mittelverwendung oder Verstößen gegen die Satzung. Dann entfällt auch die Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen.

Wo finde ich das Zuwendungsempfängerregister?

Beim Bundeszentralamt für Steuern. Es ist öffentlich abfragbar und die verlässlichste Einzelquelle zum Status.

Rechtsgrundlage

Maßgeblich sind die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Die Angaben in diesem Verzeichnis geben den Stand unserer Quellen wieder und ersetzen nicht den aktuellen Bescheid des Finanzamts.

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