Albert und Margarethe Wendt-Gedächtnis-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1956
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Errichtung und Unterhaltung eines Altenwohn-
heimes sowie die Gewahrung von Wohnungen an alte, bedürftige Personen gegen
einen gering zu haltenden Kostenbeitrag. Die Wohnungen sollen bevorzugt an
alte Damen abgegeben werden. Die Bewohner müssen einen guten Leumund haben
und christlichen Glaubens sein.
Außer der Unterhaltung des Altenwohnheimes kann die Stiftung Bedürf-
tige durch Zuwendungen unterstützen. Die Stiftung kann sich darüber hin-
aus an einer anderen gemeinnützigen Institution in der Hansestadt Hamburg
zwecks Sicherstellung von Pflegeplätzen für die Bewohner des Altenwohnhei-
mes beteiligen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Hellmuth-Bartsch-Weg 4
21079 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1956 |
|---|---|
| Anerkennung | 1956 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 1956 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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