Stiftung24

Albert und Trudy Hornbach Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bornheim · anerkannt 2020

gemeinnützig

Stiftungszweck

(1) Die Zwecke der Stiftung sollen möglichst weit sein und lauten wie folgt:
Förderung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere
- Förderung von Wissenschaft und Forschung, vor allem auf dem Gebiet der Alzheimer- und Demenzerkrankungen,
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens,
- die Förderung der Altenhilfe sowie
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Mildtätigkeit (§ 53 der Abgabenordnung).
(2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Satzungszwecke, zum Beispiel die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Konferenzen sowie die finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben;
- die Förderung der Kooperation auf den Gebieten der Satzungszwecke zwischen Organisationen und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, zum Beispiel durch die gemeinsame Vergabe von Forschungsaufträgen;
- die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken auf dem Gebiet der Stiftungszwecke (§ 58 Nr. 2 der Abgabenordnung);
- die Zahlung von Unterstützungen an hilfsbedürftige Personen nach § 53 der Abgabenordnung.
(3) Zweck der Stiftung ist auch die Mittelbeschaffung für andere steuerbegünstigte oder öffentliche-rechtliche Körperschaften zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.
(4) Diese Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Stiftungsorgane in den verschiedenen Jahren gefördert werden. Dies kann auch über mehrere Jahre erfolgen.
(5) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung etwaiger Förderleistungen. Hierüber entscheiden allein die nach dieser Satzung zuständigen Organe. Eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen gibt es nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Hornbachstr. 27
76879 Bornheim

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2020
Anerkennung2020
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Bornheim sind insgesamt 13 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 13 in Bornheim erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2020 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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