Stiftung24

Anton Neumann Stiftung

Sitz in Papenburg · anerkannt 2002

Stiftungszweck

Förderung alter Menschen, vorrangig aus Papenburg, durch Verschaffung der Gelegenheit zu einem betreuten Wohnen, insbesondere durch Erwerb und Vorhalten von Wohnungen mit der Möglichkeit zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren, vorrangig für Papenburger Bürgerinnen und Bürgern, durch Förderung der Aktivitäten von Seniorinnen, Senioren und Seniorengruppen, durch aktive Beschäftigung von Seniorinnen und Senioren und Förderung deren Beschäftigung sowie durch Zuschüsse für betreutes Wohnen betagter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Papenburg, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

D -
26871 Papenburg

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung15.10.2002
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 13 in Papenburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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