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Auguste-Viktoria-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1967

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch die fürsorgerische, pflegerische und seelische Versorgung und Betreuung alter und hilfsbedürftiger Menschen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung eines Alten- und Pflegeheimes sowie einer zugehörigen Kapelle in Hamburg-Altona, Elbchaussee 88. Der Satzungsweck wird in diesem Zusammenhang auch verwirklicht durch die ideelle und materielle Förderung von sowie die Zusammenarbeit mit:
a) Einrichtungen für ambulante und stationäre Versorgung, Pflege und Beratung von Menschen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, wie Alten- und Pflegeheime, Senioren-Wohnanlagen, Tagespflegen, Palliativpflegen, ambulante und Kurzzeitpflegen, andere Sozialeinrichtungen,
b) Aus- oder Fortbildungsstätten für diakonische, soziale und pflegerische Berufe, wie Pflegeschulen,
c) Gästeeinrichtungen, Versammlungsstätten,
d) Anstalts- und anderen Kirchengemeinden, Kirchen, Räumen der Stille, Abschiedsräumen für Verstorbene und Einrichtungen für kirchliche Zwecke sowie durch das Abhalten von Gottesdiensten, die Ausbildung von kirchlich-diakonischen Mitarbeitern, die Durchführung von Beerdigungen und Trauerfeiern sowie die Pflege des Andenkens der Toten. Die in Satz 2 aufgeführten Maßnahmen müssen der fürsorgerischen, pflegerischen und seelischen Versorgung und Betreuung alter und hilfsbedürftiger Menschen dienen. Die Betreuung im Rahmen der Unterhaltung des Alten- und Pflegeheims kann auch durch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften der Stiftung erfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Wördemanns Weg 19-23
22527 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1967
Anerkennung1967
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1967 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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