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BKS Bernhard Kessel Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Lenting · anerkannt 2014

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Erhaltung des Lebenswerks von Herrn Bernhard Kessel, insbesondere durch die Fortführung der Kessel Holding GmbH, Lenting, und deren Tochtergesellschaften, sowie die Sicherung und Erhaltung der Arbeitsplätze. Zweck der Stiftung ist auch die laufende finanzielle Versorgung des Stifters auf dessen Lebenszeit. Die Stiftung soll darüber hinaus auch dem Wohle der Nachkommen des Stifters dienen, insbesondere dem der Kinder des Stifters sowie der leiblichen Abkömmlinge vorverstorbener Abkömmlinge zur Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts sowie zur Förderung der persönlichen Entwicklung, von Berufsbildung und Berufsweiterbildung dieses Personenkreises.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Am Kalkbrenner 4
85101 Lenting

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand; solange der Stifter dem Vorstand angehört, vertritt er die Stiftung allein. Im Übrigen wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Organe

Vorstand und der Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2014
Anerkennung22.12.2014
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen nicht gemeinnützig

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Lenting verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2014 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:13. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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