Böttle Familienstiftung
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Boll · anerkannt 2016
Familienstiftung
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist: (1) Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung der Stifter sowie der Abkömmlinge der Stifter. Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung die leiblichen Nachkommen in gerader Linie. Neben den in Satz 1 genannten begünstigungsfähigen Personen kann die Stiftung auch Adoptivkinder der Stifter sowie Adoptivkinder der Abkömmlinge im Sinne von Satz 2 sowie Adoptivkinder der Adoptivkinder der Stifter fördern, unterstützen und wirtschaftlich absichern. Als Adoptivkind bezeichnet diese Stiftungsverfassung solche Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption minderjährig waren. Vor der Einrichrtung einer Familienversammlung erfordert die Begünstigungsfähigkeit eines Adoptivkinds einen vorherigen, einstimmigen Beschluss des Stiftunsvorstands. Nach der Einrichtung einer Familienversammlung erfordert die Begünstigungsfähigkeit eines Adoptivkinds einen vorherigen Beschluss von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Familienversammlung. Satz 5 und 6 gelten entsprechend für Stiefkinder der begünstigungsfähigen Personen. Die begünstigungsfähigen Personen werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter-Familie bezeichnet. (2) Dauerhafter Erhalt und nachhaltige Weiterentwicklung des Stiftungsvermögens als einheitliche, personenunabhängige Ertragsquelle der Stifter-Familie. (3) Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge. (4) Zukunftsorientierte Verwaltung stiftunsverbundener Unternehmen im Sinne der Stifter-Familie.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig tun
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Uhlandstr. 12
73087 Bad Boll
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Stefan Böttle (Stifter)
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 14.12.2016 |
|---|---|
| Rechtsform | Familienstiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Gießen |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2016 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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