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Bruchhäuser Stiftung

Sitz in Puderbach · anerkannt 2008

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist:
Die Förderung der Kunst und Kultur im Sinne des § 52 AO, insbesondere die Förderung des Andenkens an den Künstler Karl Bruchhäuser. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Konservierung, Aufbereitung und Ausstellung seines Werkes sowie die Durchführung von künstlerischen Symposien, insbesondere im Haus Neitzert in Steimel, sowie durch die Verwahrung und künstlerische Betreuung von Werken des Künstlers Karl Bruchhäuser, die im Eigentum Dritter stehen und der Stiftung treuhänderisch in Verwahrung gegeben werden. Die Stiftung kann durch einfachen Beschluss von Vorstand und Stiftungsrat ihren Stiftungszweck erweitern auf jeden Abkömmling des Künstlers Karl Bruchhäuser zum Zweck der Konservierung, Aufbereitung und Ausstellung seines Werkes sowie der Verwahrung und künstlerische Betreuung seiner Werke, auch die im Eigentum Dritter stehen und der Stiftung treuhänderisch in Verwahrung gegeben werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Postfach 11 55
56305 Puderbach

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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