Bürgerstiftung Warburg
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Warburg · anerkannt 2005
gemeinnützigBürgerstiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Bürgerstiftungen sind unabhängige , autonom handelnde , gemeinnützige Stiftungen von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und sind in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützen mit ihrer Arbeit das bürgerschaftliche Engagement.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Am Markt 5
34414 Warburg
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand: Winfried Volmert (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Ernst Martin Peitz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Christian Voß (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2005 |
|---|---|
| Anerkennung | 02.03.2005 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
In Warburg sind insgesamt 4 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2005 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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