Stiftung24

Café Royal Kulturstiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2007

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Bereich der Musik, der Literatur und der darstellenden und bildenden Kunst.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die in Satz 3 Nr. 1 und Nr. 4 genannten Zwecke.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. die Veranstaltung und Unterstützung von Ausstellungen von Werken der bildenden Kunst und der Produktionen von Theateraufführungen, Kompositionen und Musik- und Wortaufnahmen;
2. Druckkostenzuschüsse für fremde und eigene literarische und künstlerische Publikationen;
3. Vergabe von Stipendien für einen zeitlich begrenzten Zeitraum zur Unterstützung literarischen, künstlerischen und musikalischen Werkschaffens an geeignete Personen;
4. Ausschreibung und Unterstützung von Wettbewerben und Preisen auf dem Gebiete der bildenden, darstellenden, literarischen und musikalischen Kunst mit dem Ziel öffentlicher Aufführungen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Kulturinstitutionen;

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Langmaackweg 1
22605 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung2007
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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