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Caritas-Worms Förderstiftung (kirchliche Stiftung)

Sitz in Worms · anerkannt 2018

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der verbandlichen Caritasarbeit in der kreisfreien Stadt Worms und in der Umgebung (Landkreis Alzey – Worms + Mainz – Bingen sowie – wenn notwendig – in anderen Landkreisen). Ziel ist die Förderung der kirchlichen Wohlfahrtspflege.
(2) Die Stiftung will durch ideelle und materielle Unterstützung die Erfüllung der caritativen Aufgaben in Worms dauerhaft sicherstellen und damit der Aufgabenerfüllung in allen Bereichen sozialer und caritativer Hilfe dienen.
(3) Die Stiftung dient dem Zweck der Beschaffung von Mitteln für den Caritasverband Worms e. V. zur Verwirklichung der caritativen Aufgaben im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO). Zu diesen caritativen Aufgaben zählen insbesondere die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, wie z. B. der Betrieb von Kindertagesstätten oder das Betreiben eines Kinder- und Jugendhilfezentrums mit seinen ambulanten und stationären Angeboten, die Hilfe für Flüchtlinge, Ausländer und Migranten, die Hilfe für arbeitslose Menschen sowie die Hilfe für andere Menschen in besonderen persönlichen und sozialen Notlagen mit der Schaffung von entsprechenden Beratungsangeboten und Einrichtungen, die Hilfe für Behinderte und Suchtkranke, für psychisch Kranke, die Gesundheits- und Altenhilfe wie z. B. der Betrieb eines Altenheimes und das Betreiben von Wohngemeinschaften für alte und behinderte Menschen, die Hospizarbeit.
(4) Die Stiftung kann im Einzelfall auch Hilfen in Form finanzieller Zuwendungen an Personen nach § 53 AO (mildtätige Zwecke) gewähren.
(5) Die Stiftung strebt die Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinden, den caritativen Gruppen und Vereinen und sonstigen kirchlichen Einrichtungen an.
(6) Zweck der Stiftung ist ferner die Förderung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements und die Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Caritas sowie die Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung caritativer Aufgaben und über die Notlagen bedürftiger Personengruppen in Worms.
(7) Die Stiftung kann zur Zweckerfüllung alle Maßnahmen ergreifen, die ihr zur Erreichung des Stiftungszweckes förderlich und angemessen erscheinen.
(8) Die Stiftung kann auch die Verwaltung unselbständiger Stiftungen sowie von Sondervermögen übernehmen, deren überwiegende Zwecke im Rahmen der in der Stiftungssatzung festgelegten caritativen Zwecke liegen. Das Vermögen der nicht-rechtsfähigen Stiftungen wird getrennt vom Vermögen der Stiftung nach Weisung des Stifters verwaltet.
(9) Die Stiftung kann die Verwaltung rechtlich und steuerlich unselbstständiger Vermögensmassen (Stiftungsfonds) übernehmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Anschrift und Kontakt

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Worms sind insgesamt 22 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 22 Stiftungen mit Sitz in Worms verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2018 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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