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Chrischona Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Gießen · anerkannt 2017

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die steuerbegünstigte, insbesondere gemeinnützig religiöse und mildtätige Arbeit im Sinne der Ziele christlicher Gemeinden auf biblischer Grundlage. Im Vordergrund sollen hierbei insbesondere a)die Abhaltung öffentlicher Gottesdienste und Veranstaltungen, b) die Durchführung personengruppenspezifischer Programme für Kinder, Jugendliche, Senioren, Männer und Frauen, c) die Unterhaltung und der Bau von Gemeindehäusern und Einrichtungen der Altenhilfe, d) die Unterstützung von Hilfsbedürftigen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung (AO), e) sowie Ausbildung und Anstellung von collzeitlichen Mitarbeitern sowie deren Fort- und Weiterbildung, die Förderung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern, f) sowie Förderung der kulturübergreifender Mission

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Religion & Kirche: der Hintergrund

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Gottlieb-Daimler-Str. 22
35398 Gießen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Wieland Müller (Vorsitzender), Herr Peter Bloch, Herr Erwin Siefkes, Herr Thomas Flügel, Herr Jozef Tromp

Organe

Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung04.05.2017
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2017 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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