Christl & Joseph Möhring-Stiftung
Sitz in Unkel · anerkannt 2021
gemeinnützig
Stiftungszweck
1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung gemäß § 52 Abs. 2.7 AO, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe gemäß § 52 Abs. 2.4 AO, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes gemäß § 52 Abs. 2.12 sowie die selbstlose Unterstützung von Personen und Familien, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
2) Der gemeinnützige Stiftungszweck wird in der Art und Weise verwirklicht durch stiftungseigene Maßnahmen, finanzielle Zuwendungen, materielle Ankäufe, Sammlungen von Hilfsgütern und deren Weitergabe an die hilfsbedürftigen Stellen, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützung von gemeinnützigen Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO, die ihrerseits vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern oder verfolgen.
3) Die unter Punkt 2 genannten Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszweckes sollen konkret wie folgt umgesetzt werden:
a.) Medizinische und humanitäre Versorgungen (§ 52.2.12 AO): Ankauf, Beschaffungen und Bereitstellungen von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen sowie anderen Gerätschaften und Gegenständen des medizinischen Bedarfs, Nahrungsmitteln, Unterkünften, Kleidung und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs als Hilfe sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Unfall-, Brand-, Sturm-, Überschwemmungs- und sonstigen Ausnahmeereignissen, die Menschen, Tiere und Sachwerte in außergewöhnliche Ausnahme- und Notsituationen bringen bzw. gebracht haben.
b.) Bildung und Erziehung (§ 52.2.7 AO): Bereitstellung von finanziellen Mitteln sowie logistische Mithilfe zur Schaffung, dem Aufbau und Unterhalt beim Betrieb von Bildungs- und Ausbildungsstätten sowie deren Einrichtungen und Ausstattungen.
c.) Alten-, Kinder- und Jugendhilfe (§ 52.2.4 AO): Hilfe für behinderte, schwerstkranke, elternlose, halb- oder voll verwaiste Kinder und Jugendliche sowie hilfsbedürftigen älteren Menschen, insbesondere durch Förderungen entsprechender Einrichtungen, wie z.B. den Aufbau, Unterhalt und Betrieb von Kindergärten, Kinder- und Alten- und Seniorenheimen, Kinderdörfern und Kinder- und Alten- und Seniorentagesstätten sowie Kliniken und Hospizen in Form von finanziellen Zuwendungen.
4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Linzer Straße 19
53572 Unkel
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Unkel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2021 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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- Johann Friedrich Barth'sche Stiftung (erloschen) Lauf
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