Der Begleiter – Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2019
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Hilfe für Flüchtlinge, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sowie die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegüns-tigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dies kann auch durch Hilfspersonen gem. § 57 I S. 2 AO erfolgen.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ihrerseits unmittelbare steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Stiftungszwecks verfolgen und an juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung ist auch berechtigt, selbst mildtätige Zwecke zu verfolgen, in dem sie Personen durch finanzielle Zuwendungen selbstlos unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stiftung Richtlinien beschließt, die der Zustimmung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt bedürfen.
Die Stiftung muss nicht alle aufgeführten Zwecke gleichzeitig und in vollem Umfang verfolgen. Der Vorstand kann entsprechend der finanziellen Situation der Stiftung Schwer-punkte setzen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1
21031 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2019 |
|---|---|
| Anerkennung | 2019 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2019 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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