Stiftung24

Deutsche Humanitäre Stiftung

Sitz in Zweibrücken · anerkannt 1994

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der humanitären Hilfe in Krisen-, Kriegs- und Katastrophengebieten und die Förderung allgemeiner humanitärer Hilfe. Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch
a) Akquirieren von Geld- und Sachspenden
b) humanitäre Hilfsgüterlieferungen
c) Unterstützung/Organisation von Projekten vor Ort
d) Überlebenshilfe und Hilfe zur Selbsthilfe
e) Tätigkeiten im Rahmen des Katastrophenschutzes
f) Nothilfe und Sozialarbeit
g) Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
h) sowie Unterstützung/Organisation von weiteren Hilfsmaßnahmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Internationales & Entwicklung

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Zweibrücker Straße 3
66482 Zweibrücken

Gremien und Vertretung

Organe

Verwaltungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Zweibrücken sind insgesamt 19 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1994 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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