Stiftung24

Deutsche Stiftung Mediation

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Neubiberg · anerkannt 2011

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Verbraucherberatung, der Kriminalprävention, des demokratischen Staatswesens sowie des bürgerlichen Engagements, der Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Arastr. 20
85579 Neubiberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Vorstandsmitglied ist zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen bzw. sie auch widerrufen (§ 11 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Den Mitgliedern des Vorstandes wurde in der Stif-tungsratssitzung vom 29.04.2023 mit einstimmigem Beschluss des Stiftungsrates, gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 der Stiftungssatzung, Einzelvertretungsbefugnis erteilt. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf natürlichen Personen, darunter einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat beru-fen und abberufen (§ 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Stiftungssatzung). Die Amtsdauer der Mitglieder des Vorstandes beträgt drei Jahre (§ 10 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und der Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterMüller Viktor und 51 Mitstifter
Anerkennung22.03.2011
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2011 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:02. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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