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DGD-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Marburg · anerkannt 2012

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist ein umfassendes missionarisch-diakonisches Handeln, d.h. der Dienst am Nächsten in Wort und Tat auf der Grundlage des biblischen Evangeliums als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Unterstützung der steuerbegünstigten, weil gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Arbeit des Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverbandes e.V., seiner (Teil-)Rechtsnachfolger und der ihm angeschlossenen rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Organisationen mit ihren Untergliederungen, sofern diese als steuerbegünstigt anerkannt sind, b) die Förderung der christlichen Religion (§52 Abs. 2 Nr. 2 AO), der Mildtätigkeit (§53 AO) und kirchlicher Zwecke (§54 AO), c)die Förderung des Gesundheitswesens (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), der Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Nr. 9 AO) durch andere steuerbegünstigte Körperschaften d)die Förderung von Erziehung und Bildung, unter anderem durch Bereitstellung von Schulgebäuden, Lehrmitteln u.s.w. an steuerbegünstigte Schulträger (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Gewährung von Stipendien an besonders förderungsbedürftige Schüler und Studenten, e)die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen auf den Gebieten der Bildung, Religion, Kultur und Völkerverständigung sowie im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens, unter anderem die Förderung von Zweckbetrieben im Sinne der §§65ff AO, f)darüber hinaus auch die Förderung der oben genannten Zwecke im In- und Ausland durch Körperschaften, die zur Arbeit des Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverbandes e.V. im weitesten Sinne gehören, aber auch Dritter.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Stresemannstraße 22
35037 Marburg

Erreichbarkeit

dgd-stiftung.org

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Dr. Claudia Fremder, Herr Hubertus Jaeger

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterDeutscher Gemeinschafts-Diakonieverband e. V., Marburg
Anerkennung22.11.2012
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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