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Donaumoosregulierungsfonds

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gemeinnützigkommunale Stiftung

Die Stiftung „Donaumoosregulierungsfonds“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neuburg an der Donau.[1] Sie ist seit 1979 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung verfolgt in den kreisangehörigen Gemeinden des Donaumooses (Karlshuld, Karlskron und Königsmoos) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird von den Organen des Landkreises nach den Vorschriften des Stiftungsgesetzes und der Landkreisordnung verwaltet und vertreten. Der Vorsitz des Stiftungsausschusses obliegt dem Landrat des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen oder bei Verhinderung seinem Stellvertreter.

Organe

Organe des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 15 Stiftungen mit Sitz in Neuburg an der Donau verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 15 in Neuburg an der Donau erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 1979 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Donaumoosregulierungsfonds“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Neuburg an der DonauLand BayernMildtätigkeitKommunale StiftungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1979