Stiftung24

Dr. Dietrich Schulz-Kunststiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Rendsburg · anerkannt 1996

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, verstanden als Standortfaktor zur Erhöhung und

Erhaltung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Paradeplatz 9
24768 Rendsburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand mit mind. 1 Mitglied, und zwar d. d. Vors. oder den stellvetr. Vors.

Organe

Vorstand besteht aus 2 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1996
Anerkennung18.03.1996
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 21 Stiftungen mit Sitz in Rendsburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Rendsburg sind insgesamt 21 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1996 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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