Stiftung24

Dr. Johannes-Mylius-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Augsburg · anerkannt 1595

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Förderung von Studenten, Studienanstalten, wissenschaftlichen Zwecken überwiegend im schwäbischen Raum.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Fuggerei 56
86152 Augsburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

alle Mitglieder des Familienseniorats (jeweils) einzeln

Organe

Fürstlich und Gräflich Fuggersches Familien-Seniorat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterDr. Johannes Mylius
Anerkennung1595
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 162 Stiftungen mit Sitz in Augsburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1595 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2014-02-27T14:40:14. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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