Stiftung24

Dr. Schaffenrathsche Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Kirchhain · anerkannt 1618

gemeinnützig

Satzungszweck

Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht dass, 1. zwei Drittel des jeweiligen Pachtzinses gemäß § 52 AO als Stipendium an von der Vorsteherschaft bestimmte Studenten oder Studentinnen der evangelischen Theologie oder Religionspädagogik aus Kirchhain oder seinen Stadtteilen aufgeteilt werden 2. ein Sechstel des jährlichen Pachtzinses für die Armen in Kirchhain gemäß § 53 AO 3. ein Sechstel des jährlichen Pachtzinses für kirchliche Zwecke gemäß § 54 AO verwendet werden. 4. Nicht ausgeschöpfte Mittel des in Satz 1 festgelegten Betrages werden durch die Vorsteherschaft a) Personen und Institutionen, die in der Bildungs- und Jugendarbeit in der evangelischen Kirche in Kirchhain aktiv sind oder b) an die Armen in Kirchhain verteilt. Sollten keine bedürftigen Empfänger bekannt sein wird die jährliche Summe angespart, um Kirchhainer Bürgern, die plötzlich in Not gekommen sind, helfen zu können.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Am Markt 1
35274 Kirchhain

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Bgm. Hausmann Pfarrer Dr. Georg Kuhaupt

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerr Dr. Johann Schaffenrath
Anerkennung06.08.1618
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1618 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung