Stiftung24

Ellinor und Bernd Witzer-Stiftung

Sitz in Hamburg · anerkannt 2007

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist
a. die Förderung der Erziehung und Bildung von in- und ausländischen Kindern und Jugendlichen, denen ohne fremde Hilfe keine würdige Erziehung und Ausbildung zuteil werden kann;
b. Förderung der Altenhilfe, vornehmlich der Hospizbewegung;
c. Förderung des Denkmalschutzes durch die Förderung der Sanierung von Bauten, die unter Denkmalschutz stehen;
d. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr durch die Förderung der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger;
e. Förderung des Tierschutzes.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der in den Buchstaben a. bis e. genannten Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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