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Familien-Stiftung von Christian Adolph Nölting und Henriette Nölting, geb. Duncker, in Lübeck

Sitz in Quickborn · anerkannt 1899

Familienstiftung

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger direkter Nachkommen von Christian Adolph Nölting und Henriette Nölting, geb. Duncker, und, falls solche nicht mehr vorhanden sein sollten oder sich nicht gemeldet haben, von Nachkommen der Großeltern des Stifters, des Bürgermeisters Friedrich Nölting und seiner Ehefrau Maria Catharina, geb. von Lübbers, oder von den Ehegatten solcher Nachkommen.

Sollten bedürftige direkte oder angeheiratete Nachkommen der Eltern oder Großeltern des Stifters sich nicht gemeldet haben, so dürfen auch bedürftige direkte oder angeheiratete Nachkommen der Urgroßeltern, des Georg Friedrich Nölting, geboren am
22. Oktober 1728, gestorben am 27. März 1796 und seiner Ehefrau Elisabeth Catharina, geb. Wöhrmann, geboren am
2. August 1736, gestorben am 14. Januar 1817, unterstützt werden. Sollten auch solche bedürftigen Familienmitglieder dem Vorstand nicht bekannt werden oder sich nicht gemeldet haben, so dürfen auch Unterstützungen an andere bedürftige Personen gezahlt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Familie & privatnützig als Stiftungszweck

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Curt-Stegner-Str. 11
25451 Quickborn

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Im Außenverhältnis ist jeder der Vorstandsmitglieder zur Vertretung der Stiftung allein berechtigt.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus zwei Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung05.07.1899
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 6 in Quickborn erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 6 Stiftungen mit Sitz in Quickborn verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 1899 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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