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Fauer Bhandari Foundation

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Berlin · anerkannt 2023

Zweck laut Satzung

§2 Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll die Stifterinnen, deren Ehepartner, die leiblichen Nachkommen der
Stifterinnen, den Vater der Stifterinnen, Adoptiv- und Stiefkinder ("Stifterfamilie"), sowie alle
nahen Bekannten und Verwandten in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen
und fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. 
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen. 
(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei
unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Albertstraße 11
10827 Berlin

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen  (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. ...  §9 Stiftungsvorstand  (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern.  (2) Zu Lebzeiten der Stifterin Annegrit Fauer hat sie stets das Recht, den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen.  (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.  (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Annegrit Fauer Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich, sofern es nur ein weiteres Vorstandsmitglied gibt, ist dieses ebenfalls einzelvertretungsberechtigt. Sobald die Stifterin Annegrit Fauer aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifterin Annegrit Fauer oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.  (5) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Annegrit Fauer und der 1. Stellvertretenden Vorsitzenden Carolin Fauer.  (6) Annegrit Fauer ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2023
Anerkennung23.10.2023
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 1.230 in Berlin erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2023 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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