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Felicitas und Werner Egerland Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Osnabrück · anerkannt 2003

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst, Kultur und Wissenschaft in Europa. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Förderung von Jugendlichen in diesen Bereichen und durch Durchführung und Unterstützung von Projekten im Bereich der Kunst, Kultur, Wissenschaft, durch die Jugendliche in diesen Bereichen gefördert werden; durch Vergabe von Stipendien, Beihilfen o.ä. Zuwendungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung von Jugendlichen im Bereich der Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie durch Unterstützung von gemeinnützigen Veranstaltungen im Bereich der Kunst, Kultur und Wissenschaft, insbesondere für Jugendliche.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

D -
49076 Osnabrück

Stiftung und Aufsicht

StifterFelicitas Egerland
Gegründet2003
Anerkennung24.10.2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 96 Stiftungen mit Sitz in Osnabrück verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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