Stiftung24

Filou Foundation

Sitz in Kollmar (Kreis Steinburg) · anerkannt 2025

Familienstiftung

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Stifters, des in gültiger Ehe lebenden Ehepartner des Stifters und der leiblichen gesetzlichen Abkömmlinge des Stifters sowie Verwandte außerhalb der gerade Blutlinie und auf einer Liste namentlich aufgeführte Personen zu denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Der Personenkreis soll ideell und materiell unterstützt, gestärkt und gefördert werden. Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie und der Freunde der Familie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Begünstigten, stärken, fördern und unterstützen. Alle Begünstigten sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz’ aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen. Es ist nicht notwendig, dass immer alle Destinatäre gleichzeitig und zu gleichen Anteilen gefördert werden. Die Stiftung soll darüber hinaus die Verbundenheit der Stifterfamilie und der Freunde der Familie erhalten und stärken. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.

Die Stiftungszwecke werden beispielsweise verwirklicht durch:
1. Die finanzielle Förderung der Begünstigten, die finanzielle Förderung der schulischen, universitären und beruflichen Ausbildung / Weiterbildung, der Gründung und des Aufbaus einer beruflichen Existenz, der Persönlichkeitsentwicklung, der Gründung und des Aufbaus einer Familie,
2. gemeinsame Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen, Ausflüge und Reisen sowie Familientreffen (die Genannten können mehrmals im Jahr stattfinden),
3. gemeinsame Besuche von Sport-, Freizeit-, Weiterbildungs- und Kulturveranstaltungen,
4. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögenswerten, welche die Stiftung über den Zeitpunkt ihrer Errichtung anschafft oder erhält,
5. die Förderung der Begünstigten durch die Anschaffung, Errichtung und vergünstigter oder unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum für diese.
6. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der gesunden Ernährung und Nahrungsergänzungsmitteln, sowie Förderung von Sport- und Freizeitaktivitäten,
7. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten von Maßnahmen, um die Sicherheit der Stifterfamilie sicherzustellen oder zu erhöhen,
8. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für die Zahlung von Erbschaftssteuern und Beerdigungskosten, sowie für die Unterhaltung und Pflege von Gräbern und die Ehrung des Andenkens von Angehörigen,
9. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, in Fällen wirtschaftlicher und / oder persönlicher Not und sonstiger Bedürftigkeit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Das vertretungsberechtigte Organ ist der Stiftungsvorstand, dieser besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung24.11.2025
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Steinburg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Kollmar (Kreis Steinburg) sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung