Franz W. Haller-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1985
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Zuwendungen zur Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, bei denen ein Elternteil verstorben ist oder die Familie verlassen hat, und der andere Elternteil darauf angewiesen ist, aus eigener Erwerbstätigkeit für Unterhalt und Erziehung zu sorgen. Die Erziehung und Ausbildung soll die Kinder und Jugendlichen befähigen, später selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen. In Einzelfällen ist eine Förderung über das 18. Lebensjahr hinaus zulässig.
(2) Die zu fördernden Kinder und Jugendlichen sollen bedürftig, jedoch nicht krank sein. Es können auch soziale Eingliederungsmaßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche gefördert werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen je zur Hälfte Kindern und Jugendliche mit jüdischer und und anderer Konfession zugutekommen. Die Förderung wird als Beihilfe oder Darlehen gewährt.
(3) Die Stiftung soll nur Hamburger Kinder fördern. Sie kann daneben Beihilfen an steuerbegünstigte juristische Personen gewähren, die Kinder und Jugendliche innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik im Sinne der „Franz W. Haller-Stiftung“ fördern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Grindelhof 30
20146 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1985 |
|---|---|
| Anerkennung | 1985 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 1985 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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