G. und I. Leifheit Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Nassau · anerkannt 2006
gemeinnützig
Stiftungszweck
1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung 1977.
2) Zweck der Stiftung sind die Förderung der Altenhilfe, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung und Bildung, die Förderung von Kunst, Kultur und Sport sowie die Förderung mildtätiger Zwecke.
3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Förderung und Unterhaltung von Alters- und Pflegeheimen, vorrangig in Nassau und Umgebung,
b) Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse alter Menschen, insbesondere durch Unterstützung entsprechender Forschungsprogramme,
c) Förderung der medizinischen Forschung in Deutschland,
d) Förderung der Pflege der deutschen Kultur, Geschichte und Schulbildung,
e) Zuwendungen an andere gemeinnützige Einrichtungen, die ähnliche Zwecke wie die Stiftung verfolgen,
f) durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften, juristischer Personen
des öffentlichen Rechts oder ausländischer Körperschaften, die ihrerseits
im Rahmen der vorstehend in Absatz 2 genannten Zwecke tätig
sind.
4) Zur Erfüllung der Stiftungsaufgaben sind grundsätzlich - soweit nicht in dieser Satzung anders bestimmt - nur die Erträgnisse des Stiftungsvermögens zu verwenden.
5) Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Stiftung darf sich an Gesellschaften beteiligen und eigene Gesellschaften gründen; dabei darf die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet werden. Dabei darf das in solche Gesellschaften investierte Kapital einschließlich hiermit eventuell verbundener Risikoübernahmen insgesamt nicht mehr als 15 % des Stiftungsvermögens betragen, es sei denn, der Stiftungsvorstand beschließt im Einzelfall einstimmig eine konkrete Investition, die zu einer Überschreitung dieser Grenze führt. Stiftungsvermögen im Sinne des vorstehenden Satzes ist das Stiftungskapital und die Ergebnisrücklage.
6) Im Rahmen der steuerlichen Zulässigkeit sollen auch Mittel bereitgestellt werden, um die Grabstätte des Stifters zu pflegen und das Andenken des Stifters und seiner Ehefrauen zu ehren.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Kontaktdaten
Anschrift
Kaltbachstraße 1
56377 Nassau
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2006 |
|---|---|
| Anerkennung | 2006 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
In Nassau sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Nassau verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 2006 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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