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Garten Eden - Greither-Lindner-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Aibling · anerkannt 2021

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Religion, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, die Förderung des Tierschutzes und die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Rosenheimer Strasse 16
83043 Bad Aibling

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Nur der Stifter als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes vertritt die Stiftung allein. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Stifter als Stiftungsvorstand befreit (§ 8 Abs. 1 Satz 2 bis 5 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus zwei bis maximal drei Mitgliedern (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Zu seinen Lebzeiten bestellt der Stifter auch die anderen Vorstandsmitglieder (§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Der Stifter selbst kann sich auf Lebenszeit zum Vorstand und Vorsitzenden des Vorstandes bestellen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden (§ 7 Abs. 2 Satz 11 bis 13 der Stiftungssatzung).

Organe

Organe der Stiftung sind der Vorstand und der fakultative Stiftungsrat.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterPeter Greither
Gegründet2021
Anerkennung30.09.2021
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 5 Stiftungen mit Sitz in Bad Aibling verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2021 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:10. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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