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Gemeinnützige Hermann-Niermann-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Düsseldorf · anerkannt 1978

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Die finanzielle Förderung der Gemeinnützige Hermann-Niermann-Stiftung ist Hilfe zur Selbsthilfe, ihre Höhe richtet sich nach Lage des Einzelfalles und nach den finanziellen Möglichkeiten und Verhältnissen der Antragsteller. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Internationales & Entwicklung

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Börchemstr. 38
40597 Düsseldorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Dr. Andreas Sonntag (Vorsitzender) (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Beate Gleitsmann (stellv. Vorsitzende) (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1978
Anerkennung11.04.1978
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1978 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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