Stiftung24

Grondin und Pfarr Familienstiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2022

Familienstiftung

Stiftungszweck

§ 2
Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll die Stifter, deren gemeinsame Kinder, sowie die weiteren leiblichen
Nachkommen der Stifter sowie Adoptiv- und Stiefkinder("Stifterfamilie") in allen
Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei
unterstützen.
 
§ 3
Verwirklichung der Stiftungszwecke
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1. die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der
Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus,
2. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen durch die
Stifterfamilie,
3. Durchführung gemeinsamer Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie
regelmäßige Familientreffen; mindestens einmal im Jahr soll eine solche Veranstaltung
stattfinden,
4. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten
¿ einer Schulausbildung,
¿ von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen,
¿ einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung,
¿ einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern,
¿ der Gesundheitsvorsorge und Heilung sowie Pflege im Alter,
¿ von Beerdigungen und der Grabpflege,
¿ des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, sowie
5. die Sicherung des Lebensabends der Stifter.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Anne-Becker-Ring 13c
21031 Hamburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. Der Familienrat wird zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet. (2) - (7) ...   § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ist ein Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Bei einem zweiköpfigen Vorstand handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsbefugnis, wobei intern als vereinbart gilt, dass die Vertretung nur vom Vorsitzenden wahrgenommen werden soll. Die Stifter oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (3) Der erste Vorstand besteht aus Julien Grondin und Susann Pfarr. (4) Julien Grondin ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (5) Susann Pfarr ist, auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt, Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von Julien Grondin sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstand. Sie ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (6) - (13) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Familienversammlung Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung13.01.2022
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2022 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis