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Günther Karl Familienstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Günther Karl Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hengersberg.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Zweck laut Satzung

Förderung und Unterstützung des Stifters, der Ehefrau des Stifters und der gemeinsamen leiblichen Abkömmlinge.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Familie & privatnützig: der Hintergrund

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Stiftung allein. Im Übrigen wird die Stiftung durch beide Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

Organe

Vorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Hengersberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2022 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Günther Karl Familienstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 09.02.2022. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernFamilie & privatnützigFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022