Stiftung24

Guntram und Irene Rinke Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2005

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung und Verwendung der Sprache in zeitgenössischen Werken. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die jährliche Auslobung eines Preises für einen sprachlichen Beitrag, der das Lebensgefühl des jeweiligen Jahres in Deutschland signifikant zum Ausdruck bringt; die finanzielle Förderung von künstlerischen und kulturellen Vorhaben, wie z.B. von Lesungen, Workshops und Symposien; die Förderung umfasst neben der individuellen Förderung einzelner Künstler und ihrer Projekte auch die Förderung von Veranstaltungen, die der Sprachkultur dienen und vor allem Nachwuchskünstlern Gelegenheit zum Austausch und zur Vorstellung ihrer Arbeit bieten; sowie die Förderung von steuerbegünstigten Körperschaften, die denselben Zweck wie die Stiftung verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bernadottestraße 257
22605 Hamburg

Erreichbarkeit

rinke-stiftung.org

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2005 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis