Hager Familienstiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Möttingen · anerkannt 2015
Familienstiftung
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des ehelichen Abkömmlings, Michael Hager, des Stifters, ersatzweise dessen Abkömmlinge.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Familie & privatnützig
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Weilerweg 5
86753 Möttingen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung in allen Angelegenheiten - gerichtlich und außergerichtlich - mit allen seiner Mitglieder gemeinschaftlich, soweit der Vorstand aus mehreren Personen besteht. Besteht der Vorstand aus nur einer Person, so vertritt diese Person die Stiftung stets allein.
Organe
Organ der Stiftung ist der Vorstand.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 18.12.2015 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen nicht gemeinnützig |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 3 in Möttingen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2016-01-13T11:35:29. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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