Stiftung24

Hans Dürrmeier Stiftung für Publizistik

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2000

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stifgtung ist es, die Aus- und Fortbildung des journalistischen Nachwuchses auf allen Gebieten für die Zeitungs- und Zeitschriftenpresse, für den Funk, das Fernsehen und die neuen Medien sowie für die publizistische Öffentlichkeitsarbeit zu pflegen und Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiete des Journalismus und der Publizistik zu fördern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Wöhlerstrasse 12
81247 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Stiftung allein zu vertreten. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Die Amtszeit eines Mitglieds des Stiftungsvorstands beträgt fünf Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHanns-Jörg Dürrmeier
Gegründet2000
Anerkennung25.05.2000
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:54. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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