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Hans-und-Margarete-Tiedemann-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1999

gemeinnützig

Satzungszweck

Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, insbesondere auf dem Gebiet der Archäologie, durch die ideelle und materielle Förderung an den Museums- und Heimatverein Harburg Stadt und Land e.V. sowie den Heimatbund und Geschichtsverein Herzogtum Lauenburg e.V.. Die Mittel sollen zum einen dem Harburger Museum für Archäologie und die Geschichte Harburgs Helms-Museum, insbesondere für Ankäufe und Ausstellungen aus der Vor- und Frühgeschichte bis zur Errichtung des Ostfränkischen Reiches durch den Herzog von Sachsen und späteren König Heinrich I zur Verfügung gestellt werden, zum anderen durch den Heimatbund und Geschichtsverein Herzogtum Lauenburg e.V., insbesondere für die Arbeit auf dem Gebiet der Vor- und Frühgeschichte des südlichen Kreises des Herzogtum Lauenburg (der früheren "Sadelbande") verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Hainholzweg 106 b
21077 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

StifterHans Wilhelm Tiedemann
Gegründet2016
Anerkennung1999
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1999 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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