Hans Uwe Carstens Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Husum · anerkannt 2007
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
- von Wissenschaft und Forschung,
- Bildung und Erziehung,
- Jugend- und Altenhilfe,
- des öffentlichen Gesundheitswesens,
- des Sports,
- bzw. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 Abgabenordnung durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe sämtlicher Erträgnisse des Stiftungsvermögens -
vorbehaltlich zulässiger Rücklagen und etwaiger Spenden und Zustiftungen, soweit diese nicht
ausdrücklich zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Ludwig-Nissen-Str. 71
25813 Husum
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt gemeinschaftlich die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch seine Mitglieder.
Organe
Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Die ersten Vorstandsmitglieder sind Herr Rechtsanwalt und Notar ..… in Husum und Herr Steuerberater ….. in Garding.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2007 |
|---|---|
| Anerkennung | 13.09.2007 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Nordfriesland |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Diese Stiftung gehört zu den 31 in Husum erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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