Harlich Stavemann Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2012
Wofür diese Stiftung da ist
1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Entwicklungszusammenarbeit. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
a) Die Förderung der Wissenschaft und des öffentlichen Gesundheitswesen erfolgt durch
die Unterstützung der
- psychotherapeutischen Forschung und Anwendung auf dem Gebiet der humanisti-
schen Psychotherapie, hier insbesondere der Kognitiven Therapie, der Kognitiven
Verhaltenstherapie und den psychotherapierelevanten Inhalten der stoischen Philo-
sophie sowie der Verbreitung dieser Ergebnisse und Inhalte;
- psychoedukativen Maßnahmen zur Prävention emotionaler Störungen und
Erkrankungen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die ideelle und materielle Förderung von Projekten betreffend der o. a. Therapie-
richtungen sowie deren Veröffentlichung und Verbreitung;
- die finanzielle Unterstützung von Therapieeinrichtungen, die die o. a. Therapiever-
fahren anwenden und die steuerbegünstigte Körperschaften oder Körper-
schaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung darstel-
len;
- die Anerkennung, Ehrung und finanzielle Unterstützung von Personen oder Institu-
tionen, die Besonderes für die Weiterentwicklung oder Verbreitung der o. a. Thera-
pieverfahren geleistet haben durch die Vergabe des „Harlich Stavemann Preises".
- die Übersetzung von Fach- und Patientenbüchern für die o. a. Therapieverfahren in
andere Sprachen und deren Verbreitung;
- die ideelle und materielle Förderung von Projekten betreffend der o. a. Therapie-
richtungen die der Psychoedukation und der Prophylaxe psychischer Störungen
und Erkrankungen dienen; z. B. durch die materielle Förderung von Forschungspro-
jekten in den o. g. Therapieverfahren, die Durchführung von Fortbildungsseminaren
für Multiplikatoren und Fachleute wie Pädagogen, Sozialarbeiter, Erzieher.
b) Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit erfolgt durch die Förderung und Unterstützung der samoanischen Bevölkerung, insbesondere der hilfsbedürftigen Bewohnerdes Ortes Vaisala auf Savaii, Samoa, in den folgenden Bereichen:
• gesundheitliche, soziale, kulturelle und schulisch-pädagogische Zwecke,
• Arbeitsplatz schaffende und erhaltende Maßnahmen,
• Maßnahmen zur Unfall- und Katastrophenabwehr oder -bewältigung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
• die ideelle, finanzielle und personelle Förderung der Schul- und Berufsausbildung
und ihrer Einrichtungen;
• die ideelle, finanzielle und personelle Förderung von Einrichtungen, die der physi-
schen und psychischen Gesundheit dienen;
• die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Integration Arbeitsloser in das Berufs-
leben;
• die ideelle und materielle Förderung bei der Errichtung und Unterhaltung eines funk-
tionierenden Katastrophenschutzes,
• das Gewähren zinsloser Kredite für Ausbildungszwecke (Schulgeld, Studiengebüh-
ren) oder für berufliche Existenzgründungen;
• Beihilfen an Bedürftige (z.B. für den Kauf von Medikamenten oder Operationen, für
Hilfsmittel zur Krankheitsbewältigung, für Reisekosten bei notwendiger auswärtiger
oder überseeischer Krankenbehandlung).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Osterkamp 58
22043 Hamburg
Erreichbarkeit
040-6565488
stavemann@i-v-t.de
harlich-stavemann-stiftung.de
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Dr. Harlich H. Stavemann |
|---|---|
| Gegründet | 2019 |
| Anerkennung | 2012 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
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Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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