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Haspa Hamburg Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2004

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der in § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung aufgeführten Zwecke.
Der Stiftungszweck wird dabei insbesondere verwirklicht durch:
a) die Förderung von Forschungsprojekten, b) die Vergabe von Stipendien bzw. die Zahlung von Druckkosten- und sonstigen Zuschüssen für wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsvorhaben, insbesondere Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen,
c) die Förderung kultureller Einrichtungen, wie Theater, Museen, Opernhäuser
und Orchester, d) die Förderung kultureller Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, e) die Vergabe von Stipendien bzw. die Zahlung von Projektzuschüssen an Künstler und deren künstlerische Arbeiten,
f) die Förderung der Pflege und Erhaltung von Gegenständen künstlerischer
und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen, künstlerischen
Nachlässen, Bibliotheken, Archiven und vergleichbaren Einrichtungen,
g) die Förderung der Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und
Bodendenkmälern, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften
anerkannt sind, h) die Förderung von Sportvereinen, i) die Vergabe von Stipendien bzw. die Zahlung von Zuschüssen an Sportler im Rahmen der Vorbereitung und Ausübung ihres Sports, j) die Förderung anderer Organisationen, die die unter Ziffer 1 Buchstabe
e)-i) aufgeführten Zwecke fördern.
Die Förderung soll dabei insbesondere in der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. in Norddeutschland erfolgen. Bei der Förderung der in Ziffer 3 Buchstabe a), c), d), f) bis h) sowie j) genannten Projekte anderer Organisationen darf die Stiftung ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben.
Die Stiftung kann auch unselbstständige Stiftungen (Treuhandstiftungen) als Sondervermögen treuhänderisch verwalten. Zweck dieser treuhänderischen unselbstständigen Stiftungen können alle steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 51 Abgabenordnung sein.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Dammtorstraße 1
20354 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

StifterHamburger Sparkasse AG
Gegründet2004
Anerkennung2004
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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