Heinrich und Mathilde Grell-Stiftung
Sitz in Hamburg · anerkannt 1959
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke und der Altenhilfe und die Beschafung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung oder den Erwerb von Altenheimen und deren Betrieb oder den Betrieb durch eine andere, der Stiftung verbundene steuerbegünstigte Körperschaft.
Die Stiftung kann verfügbare bauliche Einrichtungen und Grundstücksflächen auch anderen gemeinnützigen Körperschaften und deren gemeinnützige Zwecke vermieten, verpachten oder sonst überlassen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies zumindest dem Zweck der Stiftung dient, z.B. durch Belebung des sozialen Umfeldes eines Altenheimes. Als solche anderen Einrichtungen kommen insbesondere in Betracht: Kindergärten, Einrichtungen zur Förderung oder Beschäftigung von Behinderten oder Aus- und Fortbildungseinrichtungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Mittelweg 147
20148 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Mathilde Marie Grell, geb. Martten |
|---|---|
| Anerkennung | 1959 |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 1959 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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