Helga und Herbert Renner-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Herrsching a.Ammersee · anerkannt 1998
gemeinnützig
Stiftungszweck
1. Die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.
2. Die mittelbare Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres Alters, ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder einer materiellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
3. Die mittelbare Unterstützung von Personen, die i.S. des § 53 AO bedürftig sind.
4. Die Mittelbeschaffung für andere gemeinnützige Körperschaften zur Verwendung für mildtätige Zwecke, Zwecke der Jugendhilfe und Zwecke der öffentlichen Gesundheitspflege bezogen auf Kinder und Jugendliche.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Gesundheit
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Fuchsweg 14, CH-8500 Frauenfeld/Schweiz
Herrsching a.Ammersee
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich vom Stiftungsvorstand vertreten. Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt drei Jahre.
Organe
Stiftungsrat und Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Frau Helga Renner Herr Herbert Renner |
|---|---|
| Gegründet | 1998 |
| Anerkennung | 29.07.1998 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
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Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 1998 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:10. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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