Hermann Schwarting Familienstiftung 2024
Sitz in Molfsee · anerkannt 2024
Familienstiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die dauernde und nachhaltige Förderung und Unterstützung des Stifters sowie der Abkömmlinge des Stifters, d.h. Hermann Schwarting sowie dessen eheliche Abkömmlinge.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch, folgende Maßnahmen verwirklicht:
• finanzielle oder sachbezogene Unterstützung von Hermann Schwarting
• finanzielle oder sachbezogene Unterstützung von Christina Schwarting
und ihren Abkömmlingen
• finanzielle oder sachbezogene Unterstützung von Niels Schwarting und
seinen Abkömmlingen
Zuwendungen sollen bevorzugt an Destinatäre ausgeschüttet werden, die sich in Notsituationen befinden (Krankheit, wirtschaftliche Notlage, Leben unter dem Existenzminimum). Die Destinatäre können und sollen Wünsche an den Stiftungsvorstand hinsichtlich ihrer Zuwendungen herantragen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig tun
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist als erster Vorstandsvorsitzender einzelvertretungsberechtigt, d.h. er kann allein Geschäfte für die Stiftung tätigen. Die Mitglieder der folgenden Vorstände sind nicht einzelvertretungsberechtigt, sondern können nur gemeinsam Geschäfte tätigen. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende die Stiftung allein.
Organe
Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstandsvorsitzenden, insgesamt aus mindestens 2 und maximal 3 Mitgliedern, dem Stiftungsvorstandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter und eventuell einem weiteren Stiftungsvorstandmitglied. Neben Stiftungsvorstand und Stiftungsrat wird eine Familienversammlung eingerichtet.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 05.12.2024 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 5 in Molfsee erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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