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Herzogin Elisabeth Hospital

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Braunschweig · anerkannt 1909

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege insbesondere durch den Unterhalt eines Krankenhauses zur ärztlichen Beratung und Behandlung von Personen, vornehmlich aus dem Einzugsgebiet der Stiftung, (entsprechend der historischen Vorgabe durch die Stifter) a) die körperbehindert oder der Gefahr der Körperbehinderung ausgesetzt sind - in erster Linie Kindern - sowie (gleichrangig) b) die ebenfalls der ärztlichen Beratung und Behandlung bedürfen Einzugsgebiet der Stiftung ist das Gebiet der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg und der Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel. Die Stiftung kann auch ambulante und stationäre Angebote gesundheitsfördernder, heilender und palliativer, medizinischer und/oder pflegerischer Leistungen für die Bevölkerung ihres Einzugsgebietes anbieten sowie die berufliche Ausbildung in diesen Bereichen durchführen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Leipziger Straße 24
38124 Braunschweig

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1908
Anerkennung1909
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Braunschweig
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1909 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 01.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

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