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Hessische Polizeistiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Wiesbaden · anerkannt 1974

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Gewährung von einmaligen und wiederkehrenden Zuwendungen insbesondere in den folgenden Fällen (die Aufzählung ist nicht abschließend):
a) Witwen oder Witwer und Waisen von im Dienst ums Leben gekommenen Polizeibeschäftigten, auch von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren. Hinterbliebene (z.B. Partnerinnen und Partner aus eheähnlichen Lebensverhältnissen) von im Dienst ums Leben gekommenen Polizeibeschäftigten bedürfen in jedem Fall einer Einzelfallprüfung.
b) Polizeibeschäftigte, die infolge einer Dienstausübung dienst-
c) oder arbeitsunfähig wurden und dadurch erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben.
d) Polizeibeschäftigte, die unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Notlage geraten sind.
3. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Daniel Klimpke (Vositzender), Herr Jens Mohrherr, Herr Felix Paschek

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Stifter-
Gegründet1974
Anerkennung14.10.1974
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Wiesbaden sind insgesamt 124 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 124 Stiftungen mit Sitz in Wiesbaden verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 1974 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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