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Hildegard und Ernst Müller-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Hildegard und Ernst Müller-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Fürth.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Stifter und der Geschwister der Stifter
sowie aller leiblichen Abkömmlinge der Stifter und deren Geschwister, insbesondere jener, die am Aufbau und der Weiterentwicklung der Gesellschaften (oder ihrer Nachfolgeorganisationen), mitgewirkt haben oder mitwirken
sowie die Erhaltung des von den Stiftern gewidmeten Vermögens zum Wohle der Destinatäre für einen möglichst langen Zeitraum.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig tun

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Das einzige Vorstandsmitglied alleine

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 52 Stiftungen mit Sitz in Fürth verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2019 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Hildegard und Ernst Müller-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 18.01.2022. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:FürthLand BayernFamilie & privatnützigStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2019