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Holm-Schneider-Stiftung für vorgeburtliche Therapie

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Erlangen · anerkannt 2019

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist es, die medizinisch notwendige Behandlung eines noch ungeborenen Kindes auch im Falle nicht ausreichender Kostendeckung zu ermöglichen sowie durch Förderung therapeutisch ausgerichteter perinatalmedizinischer Forschung zur Verbesserung vorgeburtlicher Therapien und der Information darüber beizutragen. Die Stiftung dient damit der Gesundheitshilfe sowie der Förderung von Wissenschaft und Forschung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Sie handelt zugleich mildtätig nach § 53 AO, weil dem Behandlungswunsch der Schwangeren regelmäßig eine seelische Notlage zugrunde liegt und weil ein ungeborenes Kind grundsätzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sowie im Falle einer Fehlbildung oder Krankheit besonders hilfsbedürftig ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Loschgestr. 15
91054 Erlangen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

jedes Vorstandsmitglied einzeln

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterProf. Dr. med. Holm Schneider
Gegründet2019
Anerkennung18.07.2019
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2019 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2019-07-22T15:07:57. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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